In dieser Sitzungswoche steht im Landtag unter anderem der sogenannte Abwasserstreit auf der Tagesordnung. 2015 wurden etwa 80 000 Hauseigentümer und Firmen aufgefordert, nachträglich für Kanalanlagen zu zahlen, deren Bau aber oft schon 20 Jahre zurückliegt. Es geht im Mittel um 2000 bis 10 000 Euro. Die Linke hat eine Verfassungsklage eingereicht. Die Oppositionsfraktion will ihren Gesetzentwurf für einen Zahlstopp einreichen. Auch die Regierungskoalition spricht sich für einen Zahlstopp in einem eigenen Gesetzesentwurf aus – allerdings auf freiwilliger Basis. Für den Landtagsabgeordneten Carsten Borchert (CDU) ist das der entscheidende Unterschied. „Ich finde es richtig, dass es die Möglichkeit zum Vergleich gibt“, sagte er im Gespräch mit der Volksstimme. Es sei fair, dass ein Zahlstopp bis zum Urteil eingerichtet wird. Allerdings müsse man in der Zeit ja auch nicht untätig sein. Es bestehe bestimmt die Chance, sich mit dem Bürger zu einigen. „Und diese Möglichkeit wird momentan durch die Gesetzeslage noch nicht eingeräumt“, erklärte er. Das Thema müsse aber aus der Welt geschaffen werden. Auf der einen Seite könne das Land nicht alle Kosten selbst tragen, auf der anderen Seite müsse man auch nicht Einnahmen um jeden Preis vom Bürger abkassieren. Letztlich sei für die Regelung das Gerichtsurteil entscheidend. Damit wird spätestens für das kommende Jahr gerechnet.

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