Die Fraktion DIE LINKE bringt einen Gesetzentwurf ein, der zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Volksabstimmungsgesetzes führen soll. Er soll der weiteren Stärkung und damit der Erleichterung direktdemokratischer Elemente Rechnung tragen. „Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid müssen deshalb erleichtert sowie durch das Einführen der direktdemokratischen Elemente der Einwohnerinitiative sowie des Verfassungsreferendums erweitert werden“, so der Wortlaut der Begründung.

Ergebnis
Die erforderliche Mehrheit für eine Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfes Drs. 7/2335 ist nicht zustande gekommen.

Hier finden Sie meine Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt am 26. Januar 2018.

Natürlich können Sie sich die Rede auch online ansehen auf dem Landtagsserver anschauen.

Ich freue mich über Ihre Meinungen und Kommentare. 

Abg. Herr Carsten Borchert.

Herr Präsident. – Sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl unsere Landesverfassung als auch das Volksabstimmungsgesetz geben dem Volk die Möglichkeit, sich über Instrumente der direkten Demokratie unmittelbar an der Gesetzgebung zu beteiligen.

Die Fraktion der LINKEN hat nicht recht, wenn sie sagt, dass bestimmte Quoren für Volksentscheide nicht zu erreichen seien. Es ist vieles möglich, wenn man will; aber es ist nur dann möglich, wenn es einen Sinn macht. Einen Sinn macht es nur dann, wenn ein Parlament eine Entscheidung trifft, die gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung ist. Deshalb lebt die Demokratie von Mehrheitsverhältnissen.

Der uns vorliegende Gesetzentwurf fordert eine Stärkung dieser Instrumente durch die Senkung der Quoren für Volksbegehren, Volksentscheide und Verfassungsreferenden. Er fordert eine Beschleunigung der Umsetzungsverfahren der eben genannten Instrumente sowie die Entlastung der Initiatoren.

Unser Regierungssystem ist eine parlamentarische Demokratie. Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das Volk ist der Souverän und der Träger der Staatsgewalt. Es ist aber nicht vorgesehen, dass das Volk diese Staatsgewalt unmittelbar ausübt, sondern über die von ebendiesem Volk gewählten Repräsentanten, also uns. Und das, meine Damen und Herren, ist gut so.

Nehmen wir als Beispiel Artikel 79a Ihres Gesetzentwurfs, in dem Sie Einwohnerinitiativen ermöglichen wollen. Danach sollen Einwohner des Landes Sachsen-Anhalt das Recht haben, die ständigen Ausschüsse des Landtages mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung, die unser Bundesland betreffen, zu befassen. Um dies zu erreichen, sind lediglich 1 000 Unterschriften notwendig.

Sollten wir das zulassen, so fürchte ich, dass unsere Ausschüsse regelmäßig durch eine Flut von sogenannten Selbstbefassungsanträgen der Bürger blockiert werden würden. Ich stelle mir vor, dass ein Sozialkundelehrer an einer Schule das Thema aufgreift – er wäre dumm, wenn er es nicht machte -, sodass wir dann von jedem Gymnasium in jedem Jahr mindestens einen entsprechenden Antrag bekämen, weil dies eine Supermöglichkeit wäre, an den Schulen Unterricht in dieser Weise zu praktizieren. Ist das aber Sinn der Sache?

Ich sage damit nicht, dass mir die Sorgen der Bürger nicht am Herzen liegen. Aber wir alle, die wir hier sitzen, haben unsere Wahlkreisbüros und sind als Ansprechpartner vor Ort. Wir nehmen Probleme wahr und spielen diese über Anträge, Anfragen und Selbstbefassungsanträge in die Arbeitsgruppen und Ausschüsse und in das Plenum ein. Das hat bisher funktioniert; ich denke, das wird auch weiter funktionieren.

Ein weiteres Beispiel von Ihnen ist die Senkung der Quoren für den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens von 6 000 auf 2 000 Wahlberechtigte. Auch dieses Quorum ist verdammt niedrig, zumal wir erst im Rahmen der Parlamentsreform 2014 die Regelungen zum Volksabstimmungsgesetz geändert und die Hürde für den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens von 8 000 auf 6 000 Unterzeichner gesenkt haben. Eine Senkung auf verschwindend geringe 2 000 Unterschriften halten wir für falsch.

(Zustimmung bei der CDU)

Das Volksbegehren ermöglicht es Bürgern, direkt darauf hinzuwirken, ein Landesgesetz zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Ich glaube nicht, dass man derart weitreichenden Entscheidungen ein solch niedriges Quorum zugrunde legen sollte; denn auch diese Entscheidung ist eine Frage des Demokratieverständnisses. Meinem Verständnis nach kann es nicht richtig sein, jeglicher Randgruppe Tür und Tor zu öffnen, um direkt an Entscheidungen mitzuwirken, die unsere Landesgesetze betreffen.

(Zustimmung bei der CDU)

Wie können 2 000 Menschen nur im Ansatz den Willen eines gesamten Bundeslandes widerspiegeln?

Auch die von Ihnen vorgeschlagene Änderung in Artikel 78 Abs. 2 unserer Verfassung wirft bei mir ganz praktische Fragen auf. Sie fordern, dass das Volk im Wege von Verfassungsreferenden zustimmen soll, wenn wir im Landtag Änderungen der Verfassung beschließen.

Im Volksabstimmungsgesetz präzisieren Sie dann, dass diese Referenden gemeinsam mit ohnehin anstehenden Wahlen stattfinden sollen. Der Landtag soll aber auch einen anderen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag als Abstimmungstag benennen können; schön und gut. Aber welcher Aufwand ist damit verbunden, welche Kosten entstehen, wenn zufällig gerade keine Wahl ansteht und ein solcher gesonderter Abstimmungstag anzuberaumen ist? – Man kann noch viele andere Dinge nennen, die dagegen sprechen, so etwas durchzuführen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.

Meine Damen und Herren! Ich gebe zu, man erkennt allein am Umfang des Gesetzentwurfes, dass man sich hier wirklich Gedanken gemacht hat. Wie ich in meiner Rede aber wohl deutlich gemacht habe, haben meine Fraktion und ich große Bedenken, was den Inhalt angeht. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Danke schön.

Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Herr Borchert, es gibt zwei Fragestellungen seitens der Fraktion DIE LINKE.

Carsten Borchert (CDU):

Ja.

Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Wulf Gallert (DIE LINKE):

Herr Borchert, ich habe aus den Worten des Innenministers herausgehört, dass ein Gesetz in der Volksabstimmung, das bei nur 12,5 % eine Zustimmung fände – das ist dann wirklich das Minimale, was bei uns gehen würde -, in Kraft treten würde, ja das Mehrheitsprinzip außer Kraft setzte und auch ein Stück weit die repräsentative Demokratie infrage stellte. So ähnlich habe ich Ihre Rede in etwa verstanden.

Jetzt frage ich Sie einmal etwas. Es gibt drei Länder in der Bundesrepublik Deutschland, die beim Volksabstimmungsgesetz überhaupt gar keine Quoren mehr vorsehen. Das sind die Länder Bayern, Hessen und Sachsen. In allen diesen drei Bundesländern haben Ihre Parteifreunde dies übrigens ausdrücklich mit befürwortet bzw. leben unter dieser verfassungsrechtlich nach den Worten des Innenministers kritischen Situation. Wie sehen Sie das? Halten Sie die parlamentarische Demokratie in diesen drei Bundesländern für substanziell gefährdet und das Mehrheitsprinzip für aufgegeben?

(Minister Holger Stahlknecht: Da ist das Volksbegehren vorgeschaltet, bei dem man eine Mehrheit braucht!)

– Ein Volksbegehren mit weniger als 12 % der Wahlberechtigten.

Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Herr Borchert, sofern Sie jetzt antworten möchten.

Carsten Borchert (CDU):

Ich glaube, dass es nie einen Punkt geben wird, an dem wir eine Zahl nennen werden, anhand derer wir sagen, das ist richtig und das ist falsch. Ich denke, da sollen die Parlamentarier entscheiden, was sie als richtig oder falsch empfinden; denn wir sind gewählt worden, um darüber zu entscheiden.

(Zustimmung bei der CDU)

Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Herr Borchert, Herr Lange hat sich noch zu Wort melden wollen. – Herr Lange, Sie haben das Wort.

Hendrik Lange (DIE LINKE):

Ich habe noch eine Nachfrage, weil Sie befürchten, dass es eine Flut von Selbstbefassungen in den Ausschüssen gibt. Herr Borchert, stimmen Sie mir zu, dass manchmal ein einziger Brief reicht, um eine Ausschussbefassung zu initiieren, und zwar durch eine Fraktion? Wieso haben Sie dann Angst davor, dass es Ausschussbefassungen gibt, wenn ein höheres Quorum gilt?

Carsten Borchert (CDU):

Angst habe ich vor gar nichts.

Hendrik Lange (DIE LINKE):

Das klang aber doch so an.

Carsten Borchert (CDU):

Ich bin schon sehr oft im Petitionsausschuss gewesen und weiß, dass dort sehr viele Anträge vorliegen, die alle eine Daseinsberechtigung haben, aber bei denen ich mich manchmal frage, welchen Sinn sie haben. Das darf man ja an dieser Stelle sagen.

Ich stehe dazu, wenn ich sage: Wenn wir es zuließen, dass es möglich wird, mit 1 000 Unterschriften jeden Ausschuss unseres Hauses dazu zu verpflichten, an einem Thema zu arbeiten, dann bekämen wir so viele Anfragen, dass wir ihrer unmöglich Herr werden könnten. Denn was sind 1 000 Unterschriften? – Nichts.

Vizepräsident Willi Mittelstädt:

Herr Borchert, noch eine Nachfrage seitens Herrn Langes.

Hendrik Lange (DIE LINKE):

Erfahrungsgemäß ist es auch nicht so einfach, 1 000 Unterschriften zusammenzubekommen, und es bereitet einen gewissen Aufwand. Zumindest bedeutet es einen höheren Aufwand, als wenn manch einflussreicher Mensch vielleicht einen Brief an einen einzelnen Abgeordneten schreibt.

Ich entnehme aber Ihren Worten, dass Ihnen das bisherige Prozedere lieber ist, bei dem einzelne Abgeordnete entscheiden, welches Thema sie denn dann aufgreifen wollen, um darüber im Ausschuss zu beraten, dies aber nicht geschieht, wenn es ein größeres Quorum von Menschen gibt, die eben auch tatsächlich ein Anliegen haben.

Carsten Borchert (CDU):

Das sehen Sie völlig falsch; denn wenn es eine größere Gruppe von Menschen gibt, die in meinem Bereich – vielleicht kann ich ja jetzt über mich sprechen; Sie sprechen ja mich an – einen Wunsch haben, etwas zu verändern, dann können sie sich darauf verlassen, dass ich das dann in den Ausschüssen ansprechen werde.

(Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)

 

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