Auf Basis eines Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll die Landesregierung mit den Mitteln des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“, die nicht direkt den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, ein „Investitionsprogramm Schulinfrastruktur“ auflegen. Durch dieses sollen Schulneubau, Schulsanierung und Schulausstattung finanziert werden. Im Rahmen des Programms sollen den Kommunen 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. 

Ergebnis 
Der Antrag Drs. 8/5986 wird in den Ausschuss für Finanzen (federführend) sowie in den Ausschuss für Bildung (mitberatend) überwiesen.

Hier finden Sie meine Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt am 10. Oktober 2025. Natürlich können Sie sich die Rede auch online ansehen auf dem Landtagsserver anschauen.

Carsten Borchert (CDU):

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, wenn man den Ausführungen meiner geschätzten Kollegin Sziborra-Seidlitz lauscht, dann könnte man glauben, dass die meisten Schulgebäude in Sachsen-Anhalt in Schutt und Asche liegen

(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Ich habe explizit gesagt, dass es nicht so ist! -Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Aber zu viele!)

und wir auf dem total falschen Weg sind. Ich mache das einmal mit einem Glas deutlich. Bei Ihnen ist jedes Glas halb leer. Bei uns sind die Gläser halb voll.

(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Aber objektiv gesehen, ist noch die Hälfte drin!)

Wir sind Optimisten. Immer so anzufangen, was wir alles n i c h t gemacht haben oder was wir alles n i c h t können, ist für mich nicht der richtige Ansatz.

Meine Kolleginnen und Kollegen haben schon einige gute Worte in Bezug auf die Wichtigkeit dieses Themas gesagt. Das wollen wir gar nicht abstreiten. Aber die Art und Weise, wie man das einbringt, finde ich sehr zweifelhaft.

Ich möchte zunächst meinem Bildungsminister für seine klaren Ausführungen, die er zu Beginn gemacht hat, danken.

(Zustimmung bei der CDU)

Sie haben verdeutlicht, dass die Landesregierung den Schulbau sehr wohl im Blick hat und dass mit dem Sondervermögen des Bundes ein kräftiger Impuls in die kommunale Infrastruktur gegeben wird. Das haben wir alles schon. Das brauchen wir nicht neu erfinden.

Der Antrag der GRÜNEN greift ein wichtiges Thema auf. Darüber müssen wir nicht diskutieren; das ist keine Frage. Unsere Schulen sind Orte des Lernens, aber auch Lebensorte für Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte. Wer einmal durch Sachsen-Anhalt fährt, der sieht: Es gibt Sanierungsbedarf. Ja, wir brauchen moderne Gebäude, digitale Ausstattung und funktionierende Sporthallen. Aber und das ist der entscheidende Punkt wir müssen zielgerichtet, verantwortungsbewusst und mit Augenmaß investieren. Ich denke, darin sind wir uns alle einig. An dieser Stelle erzähle ich nichts Neues.

Deshalb ist das gestern auch ein spannendes Thema gewesen, als wir das Schulgesetz angefasst haben. Damit man diese Zeit bekommt, um das alles umzusetzen, haben wir gestern dafür gesorgt, dass das möglich ist.

Die GRÜNEN wollen, dass die Kommunen 70 Millionen € allein für die Schulinfrastrukturinvestitionen zur Verfügung gestellt bekommen und das, obwohl die Kommunen bereits 60 % der Mittel aus dem Sondervermögen direkt und pauschal erhalten.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ja, die hätten alles kriegen können!)

Das sind mehr als 1,5 Milliarden € – ein gewaltiger Betrag. Ich denke, unsere Städte und Gemeinden wissen am besten, wo der Schuh drückt. Sie entscheiden, ob das Geld in eine Schule, in den Breitbandausbau oder in eine Brücke fließt, und das ist richtig so.

Wir brauchen keine neue Förderbürokratie. Wir brauchen auch keine zusätzlichen Antragsverfahren und keine Listen von Projekten, die in Magdeburg zusammengeschrieben werden. Wir brauchen Vertrauen in die kommunale Verantwortung und eine zügige Umsetzung vor Ort.

Das Gesetzgebungsverfahren auf der Bundesebene soll bis Ende Oktober 2025 abgeschlossen werden. Im Anschluss plant unsere Landesregierung, die Mittel durch ein eigenes Landessondervermögen Infrastruktur umzusetzen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll im November 2025 in den Landtag eingebracht werden mit dem Ziel, dass das Gesetz zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Also, alles ist vorbereitet.

In diesem Landesgesetz wird auch die Verteilung der Mittel zwischen Kommunen und Land festgeschrieben. Dabei gilt, 60 % der Mittel, also 1,5 Milliarden €, gehen direkt, wie schon gesagt, und pauschal an die Kommunen. Die verbleibenden 40 % bleiben im sogenannten Landesarm, mit denen das Land eigene Investitionsmaßnahmen, auch im Bildungsbereich, fördern wird. Dass das nicht ausreicht, haben meine Vorredner schon gesagt. Das wissen wir auch, aber wir haben noch mehr Bereiche, für die wir in diesem Land verantwortlich sind. An dieser Stelle muss man auch fair sein.

Diese Aufteilung, die eben genannt wurde, ist bereits in einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, also dem Landkreistag sowie dem Städte- und Gemeindebund, am 16. September 2025 festgeschrieben worden. Der Minister hat es gesagt, der Schulbau hat für die meisten Kommunen ohnehin die oberste Priorität. Das unterstützen wir ausdrücklich.

Aus dem Landesanteil am Sondervermögen den verbleibenden 40 % wird die Landesregierung ebenfalls Mittel für Bildungsinfrastruktur bereitstellen. Hier geschieht also, wie gesagt, genau das, was die GRÜNEN fordern, nur geordnet, abgestimmt und im Rahmen des bestehenden Gesetzgebungsverfahrens.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion steht für solide Finanzen. Wir wollen moderne Schulen, aber wir wollen sie ohne Schnellschüsse und ohne doppelte Struktur. Ich beantrage, dass der Antrag zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in unseren Bildungsausschuss überwiesen wird. Dort können wir sachlich prüfen, wie das Land die vorgesehenen Bundesmittel bestmöglich für die Bildungsinfrastruktur nutzen kann.

– Vielen Dank.

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