Quelle: Von Alexander Walter – https://www.volksstimme.de/

Bildungspolitiker der Koalition sprechen sich bei massivem Fehlverhalten von Schülern für Unterrichtsausschluss von bis zu drei Monaten aus. Die Linke kritisiert die Pläne.

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Schulen sollen Schüler bei Fehlverhalten nach dem Willen von Bildungspolitikern der Koalition künftig deutlich länger vom Schulbetrieb ausschließen können als bisher. Derzeit ist bei schwerem Fehlverhalten wie Gewalt, Mobbing oder Stören im Unterricht laut Schulgesetz ein Ausschluss von maximal fünf Tagen möglich.

Nach dem Willen der Union sollen es künftig aber bis zu drei Monate sein. „Wir bekommen Hilferufe von den Schulen, aber auch vom Landesschulamt, dass sie Instrumente brauchen, um im Notfall den Schutz von Schülern und Lehrern sicherzustellen“, sagte CDU-Bildungspolitiker Carsten Borchert gestern zur Begründung. „Das Schulgesetz muss den Schulen die Möglichkeit geben, hier auch außerordentliche Maßnahmen zu ergreifen“, betonte Borchert.

FDP-Bildungspolitiker Jörg Bernstein sagte der Volksstimme: „Wir signalisieren absolute Offenheit, darüber zu sprechen.“ Es gehe um Ausnahmefälle, betonte er. SPD-Fraktionschefin Katja Pähle erklärte dagegen: „Ein Verweis von der Schule ist immer das letzte Mittel. Längere Verweise könnten dazu führen, dass Kinder und Jugendliche noch stärker den Anschluss verlieren, anstatt die gewünschte Wirkung zu erzielen.“ Welche Dauer tatsächlich notwendig und sinnvoll ist, sei daher zu klären.

Das Bildungsministerium plant im aktuellen Entwurf für eine Schulgesetzreform derweil bereits Änderungen. So will das Haus von Eva Feußner (CDU) die maximal mögliche Verweisdauer von fünf auf zwanzig Tage ausdehnen.

Die Linke kritisiert schon das: „Was soll der pädagogische Sinn einer Vervierfachung der Dauer von Schulverweisen sein“, fragte Politiker Thomas Lippmann gestern im Bildungsausschuss. Eine solche Regelung träfe vor allem Schüler, die ohnehin Probleme hätten. „Die lungern dann nur rum“, so Lippmann. Mit einer Ausweitung würde das Land so dem ohnehin erheblichen Problem des Schulabbruchs weiter Vorschub leisten. Zudem sei bei einem Monat Ausschluss für Schüler kaum noch ein Zusammenhang mit der Ursache erkennbar.

Feußner verteidigte die Pläne: „Andere Länder verhängen noch deutlich längere Verweise, bis zu einem Vierteljahr“, sagte sie. Die Überlegungen kämen zudem nicht von ungefähr. Insbesondere nach Vorfällen mit Jugendkriminalität in Halle hätten Schulen darum gebeten, die mögliche Dauer von Verweisen zu verlängern. Tatsächlich sind etwa in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schon jetzt bis zu drei Monate möglich – wenn auch selten. Bayern räumt seinen Schulen in einem gestuften Verfahren Ausschlüsse von länger als vier Wochen ein. In Thüringen und Baden- Württemberg sind bis zu vier Wochen möglich.

Die Lehrergewerkschaft GEW sieht die Schulen in einer Zwickmühle: „Einerseits ist es keine pädagogische Lösung, Schüler, die Probleme bereiten, auszuschließen“, sagte Landeschefin Eva Gerth. Andererseits fehle das Personal, um Schüler mit massivem Fehlverhalten ausreichend zu begleiten. „Da kann ich die Kollegen auch verstehen, wenn sie mal durchatmen müssen“, sagte Gerth. Die Zahl der Schulverweise ist laut Bildungsressort seit der Pandemie deutlich angestiegen. Gab es im Schuljahr 2020/21 noch 359 Fünf- Tage-Verweise, waren es 2023/24 bereits 523. Allein 199 Fälle entfielen dabei auf Sekundarschulen.

Quelle: Von Alexander Walter – https://www.volksstimme.de/

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