Carsten Borchert: „Die Vollverschleierung steht im Widerspruch zu unserer freien Gesellschaft. Da wo es rechtlich möglich und sinnvoll ist, sollte ein Burk-Verbot durchgesetzt werden.“

Hier finden Sie meine Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt am 14. Dezember 2016 zum Antrag der Fraktion AfD.

Natürlich können Sie sich die Rede auch online ansehen auf dem Landtagsserver anschauen.

Ich freue mich über Ihre Meinungen und Kommentare. 

Die AfD-Fraktion hatte am 1. September dieses Jahres einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, durch den die Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt verboten werden sollte. Ausgenommen davon sollten die Gesichtsbedeckung zum Schutz vor winterlicher Kälte, gesetzlich vorgeschriebene Bekleidung, bewilligter Schutz der Anonymität sowie aus Anlass von Volksfesten und Faschingsfeiern sein. Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt mit 9:3:0 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

b) Die Landesregierung soll auf Antrag der AfD-Fraktion aufgefordert werden, die Vollverschleierung in Sachsen-Anhalt überall dort zu verbieten, wo es rechtlich möglich sei. Hierzu soll die Landesregierung eine umfassende Prüfung vornehmen, in welchen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Verbot der Vollverschleierung Anwendung finden kann.

Ergebnis
zu a) Der Beschlussempfehlung Drs. 7/686 wird zugestimmt. Der Gesetzentwurf Drs. 7/287 ist damit abgelehnt.
zu b) Der Antrag Drs. 7/709 wird in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

d0287age.pdf (PDF, 29 KByte)
d0686vbe.pdf (PDF, 21 KByte)
d0709aan.pdf (PDF, 23 KByte

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