Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt  in vorliegender Form zuzustimmen. Damit soll das Tragen eines Namensschilds oder einer numerischen Kennzeichnung bei der Polizei geregelt werden. Zudem soll die Befugnis der Polizei zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen (Modellversuch für sogenannte Body-Cams) in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts befristet um die Möglichkeiten der Vorabaufzeichnung und die Anfertigung von Tonaufzeichnungen erweitert werden.

Hier finden Sie meine Berichterstattung im Landtag von Sachsen-Anhalt am 20. Juni 2017 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Natürlich können Sie sich die Rede auch online ansehen auf dem Landtagsserver anschauen.

Ich freue mich über Ihre Meinungen und Kommentare. 

Berichterstatter ist der Abg. Herr Borchert.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Drs. 7/685 überwies der Landtag in der 16. Sitzung am 14. Dezember 2016 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Finanzen betraut.

Mit der Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll zum einen geregelt werden, ob Polizeivollzugsbeamtinnen und  beamte den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wie bisher grundsätzlich mit einem Namensschild gegenübertreten oder über das Tragen einer individuellen numerischen Kennzeichnung im Nachhinein für eingeschränkte Zwecke identifizierbar sind.

Zum anderen soll die Befugnis der Polizei zur Anfertigung von Bildaufzeichnungen bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen zum Zweck der Eigensicherung in § 16 Abs. 3 SOG LSA für die Durchführung eines Modellversuchs zum Einsatz von sogenannten Body-Cams in den kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts befristet um die Möglichkeiten der Vorabaufzeichnung und die Anfertigung von Tonaufzeichnungen erweitert werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 6. Sitzung am 19. Januar 2017 erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss einstimmig die Durchführung einer Anhörung am 16. Februar 2017. Die Zahl der Anzuhörenden wurde auf zwei Institutionen pro Fraktion begrenzt. Zu der Anhörung wurden neben mehreren Sachverständigen auch Gewerkschaftsvertreter sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt eingeladen. Hierzu verweise ich auf die Niederschrift über diese öffentliche Anhörung.

Eine weitere Beratung zu diesem Gesetzentwurf fand am 23. März 2017 statt. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitete Synopse vor, die als Vorlage 9 verteilt wurde. Außerdem lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Fraktionen DIE LINKE und der AfD vor; es handelt sich hierbei um die Vorlagen 10 und 11 zum Gesetzentwurf.

Im Ergebnis der Beratung wurden dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie die beiden von mir bereits genannten Änderungsanträge als vorläufige Beschlussempfehlung zur Beratung überwiesen.

Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem federführenden Ausschuss im Ergebnis seiner Beratung am 19. April 2017, beide Änderungsanträge abzulehnen und den Gesetzentwurf in der Fassung der Vorlage 9 anzunehmen.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner Sitzung am 8. Juni 2017 erneut mit diesem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag ein weiterer Änderungsantrag vor, der von den regierungstragenden Fraktionen eingereicht und als Vorlage 14 verteilt wurde.

Die in den Vorlagen 10 und 11 vorliegenden Änderungsanträge fanden nicht die erforderliche Mehrheit. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mehrheitlich beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen im Ergebnis seiner abschließenden Beratung die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 7/1516. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

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