Zur Einbringung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes erklärt Carsten Borchert, Mitglied der Arbeitsgruppe Inneres und Sport sowie Redner im Plenum:

„Der vorgelegte Gesetzentwurf hält an Altbewährtem fest und reagiert auf sich ergebene Neuerungen, die der demographische Wandel, eine stets veränderte Arbeitswelt sowie die finanzielle Ausstattung der Gemeinden und Bedingungen an einen modernen Brandschutz mit sich bringen.

Um den Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgabe der Gemeinden sicherzustellen, bedarf es einer leistungsfähigen Feuerwehr. Wir wollen das Ehrenamt attraktiv gestalten, indem wir vorhandene Einsatzdienst stärken stabilisieren sowie die Feuerwehren in unserem Land bestmöglich nach Bedarf ausstatten. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nimmt die Mitgliederwerbung und Nachwuchsgewinnung eine entscheidende Rolle ein. Das Image der Feuerwehren in Bezug auf die Gewinnung von Neumitgliedern ist zu steigern. In diesem Sinne werden wir die Beratungen in den Ausschüssen führen.“

 

Hier finden Sie meine Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt am 2. Februar 2017 zum Brandschutzgesetz.

Natürlich können Sie sich die Rede auch online ansehen auf dem Landtagsserver anschauen.

Ich freue mich über Ihre Meinungen und Kommentare. 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Änderung des Brandschutzgesetzes – ich bin der Letzte in dieser Runde – ein wichtiges und sehr sachlich-emotionales Thema, weil es nirgendwo so viele ehrenamtlich tätige Menschen gibt, die regelmäßig freiwillig ihr Leben für andere einsetzen.

An der Überschrift „Zweites Gesetz …“ sehen Sie, dass das Brandschutzgesetz in den zurückliegenden Jahren so oft noch nicht geändert wurde. In der vergangenen Wahlperiode gab es diesbezüglich zahlreiche Überlegungen. Daran sehen Sie, dass der Brandschutz im Land Sachsen-Anhalt funktioniert und gut ausgerichtet ist.

Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf hält an Altbewährtem fest und reagiert auf sich ergebende Neuerungen, die der demografische Wandel, eine stets sich verändernde Arbeitswelt, die finanzielle Ausstattung der Gemeinden und die Anforderungen an einen modernen Brandschutz mit sich bringen. Zwar ist die Zahl der Brände tatsächlich rückläufig, dennoch muss das System der Gefahrenabwehr zukunftsfähig gestaltet werden. Dem trägt dieser Gesetzentwurf Rechnung.

Aufgabe der Gemeinden ist es, den Brandschutz und die Hilfeleistung sicherzustellen. Dafür bedarf es logischerweise einer leistungsfähigen Feuerwehr, die gut aufgestellt sein muss. Der Anforderung, diese Feuerwehren zu stärken, weiterhin leistungs- und einsatzfähig zu halten, entspricht dieser vorgelegte Gesetzentwurf.

Die Altersgrenze für Mitglieder wird auf 67 Jahre angehoben. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist das die logische Konsequenz. In einigen Bereichen, gerade im ländlichen Raum, ist es sehr schwierig, die Einsatzstärke am Tage aufrechtzuerhalten, da die meisten Arbeitnehmer außerhalb arbeiten, und die Kameraden wollen länger eingesetzt werden.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die Feuerschutzsteuer wieder in höherem Umfang an die Gemeinden auszuzahlen. Meine Vorredner haben dazu schon einige Ausführungen gemacht. Wir werden das umsetzen. Wir werden Mittel zurückgeben, so wie das die Feuerwehren gewünscht haben Wir werden dafür sorgen, dass mehr Geld vor Ort zur Verfügung steht.

(Markus Kurze, CDU: Jawohl! – Zustimmung von Gabriele Brakebusch, CDU)

Darüber hinaus enthält die Novellierung die Aufnahme der Kinderfeuerwehr als mögliche Abteilung. Hierin sehen wir eine Aufwertung der Kinderfeuerwehr und heben ihre Bedeutung hervor.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Kinder- wie auch die Jugendfeuerwehr sind der Schlüssel, um neue Mitglieder zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund nehmen die Mitgliederwerbung und die Nachwuchsgewinnung eine entscheidende Rolle ein. Unserer Meinung nach müssen wir auch an den Schulen mehr tun. Wir haben ganz viele Möglichkeiten. Ich denke, auch das wird in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in den Feuerwehren muss mehr gewürdigt werden und zu mehr öffentlicher Anerkennung gelangen. Insgesamt muss das Ehrenamt gestärkt werden. Das wissen wir alle. Wie wir das gemeinsam erreichen wollen, werden wir diskutieren. Der Gesetzentwurf bietet uns einige Ansatzpunkte.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhoffe ich mir, weitere Aspekte diskutieren zu können, auf die ich mich bereits heute sehr freue, da ich als Bürgermeister einer noch eigenständigen Gemeinde in der Altmark allein sieben Ortsfeuerwehren habe, die ich regelmäßig arbeiten sehe und die mir ständig sagen, was möglich oder was nicht möglich ist.

In diesem Zusammenhang kann ich sogar sagen, eigentlich ist die Feuerwehr gar keine freiwillige Aufgabe mehr, weil es eine Pflicht ist, uns zu schützen, aber trotzdem ist diese Aufgabe freiwillig. Warum soll man nicht an ganz neue Dinge herangehen, die zwar nicht unsere Aufgabe in diesem Parlament sind, aber vielleicht im Bund angesprochen werden müssen. Warum können Kameraden, die langjährig aktiv im Dienst sind, nicht zum Beispiel mit Rentenpunkten bedacht werden, um ihnen eine Anerkennung zu geben für das, was sie jeden Tag leisten müssen,

(Zustimmung von Swen Knöchel, DIE LINKE)

und das ist alles selbstverständlich.

(Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Es ist gar nichts mehr selbstverständlich! Ich bringe auch dieses Thema mit in die Diskussion ein, wenn wir in dem Ausschuss darüber diskutieren, um es weiterleiten zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Regelungsaspekt in Bezug auf den Ordnungswidrigkeitsparagrafen, was mein Vorredner schon gesagt hat, ist besonders wichtig. Ich bin froh, dass wir ihn mit aufgenommen haben. Denn alle, die hier sitzen, wissen, wie schlimm es ist, wenn die meisten Menschen nur zugucken und die Feuerwehr nicht dahin kommt, wo sie so schnell wie möglich hin muss. Dass das jetzt entsprechend gerügt und mit einer Ordnungswidrigkeit belangt werden kann, ist der richtige Weg.

Die Koalitionsfraktionen haben in den derzeitigen Haushaltsberatungen die Fördermittel zum Zweck des Brandschutzes deutlich aufgestockt. Der Doppelhaushalt 2017/2018 wird dem gerecht. Somit sind, hoffen wir, notwendige Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen wie auch der Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern möglich. Es wird wieder nicht reichen, aber es ist wieder ein Schritt nach vorn. Ich denke, dass die Koalitionsfraktionen damit Wort halten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen das Ehrenamt attraktiv gestalten, vorhandene Einsatzdienststärken stabilisieren sowie die Feuerwehren in unserem Land bestmöglich ausstatten. Wichtig dabei ist – das möchte ich noch einmal sagen und das ist das Schöne daran -, dass wir im Rahmen der Anhörung viele wichtige Feuerwehrgremien befragt haben, von ganz unten bis zum Landesfeuerwehrverband, dem Landkreistag, der Feuerwehrunfallkasse usw. Sie alle haben ihre Ideen in diesen Gesetzentwurf mit eingebracht.

Durch alle Gremien ging die Linie: Wir wollen länger aktiv bleiben dürfen und wir brauchen mehr Geld. Beides wird machbar sein.

In diesem Sinne sind die beschriebenen Änderungen notwendig, zweckmäßig und zeitgemäß. Ich freue mich daher auf die weitere Diskussion im Ausschuss für Inneres und Sport. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

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