Derzeit gilt ein Mindestalter von 18 Jahren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Ab 16 Jahren dürfen Feuerwehrmänner bislang nur zur Ausbildung, bei Übungen oder unter Aufsicht eingesetzt werden.

Altmark. „Wir müssen der Jugend und dem Nachwuchs in der Freiwilligen Feuerwehr grundsätzlich mehr Verantwortung geben“, betont Carsten Borchert.

Der CDU-Landtagsabgeordnete und Jübarer Bürgermeister äußerte sich zu Details im neuen Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das im Frühsommer beschlossen werden soll.

Im neuen Brandschutzgesetz ist unter anderem geplant, die Altersgrenze des aktiven Dienstes von 65 auf 67 Jahre anzuheben. Daraufhin gab es Kritik von der Feuerwehr-Basis, gefolgt von einer intensiven Debatte (wir berichteten). Statt auf die Alten zu setzen, müsse die Jugend gefördert werden, hieß es. Diesbezüglich will Borchert weitere Gedanken zur Diskussion stellen. Als Mitglied des Innenausschusses hat der CDU-Mann nun die Lockerung der Altersgrenze beim aktiven Dienst im Visier. Und das unter gewissen Umständen von 18 auf 17 oder gar 16 Jahre.

„Ich pflege ein enges Verhältnis zu Mitgliedern der Feuerwehr-Führungsebene und den Verantwortlichen des Brandschutzes. Dort unterstützt man mein Anliegen zum Beispiel im Bereich Diesdorf auf Leitungsebene“, so Borchert.

Derzeit gilt ein Mindestalter von 18 Jahren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr. Zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Feuerwehrmänner bislang nur unter strengen Restriktionen zur Ausbildung, bei Übungen oder unter Aufsicht eingesetzt werden. So erklärte es der stellvertretende Kreisbrandmeister, Bert Juschus, auf Anfrage.

„Das Mindestalter von 18 Jahren ist also derzeit die gesetzliche Grenze. Eine Senkung des Mindesteinsatzalters auf 16 oder 17 Jahre bei Einsätzen setzt zudem eine entsprechende Änderung der Feuerwehr-Dienstvorschrift II voraus“, betont Juschus den fachlichen Hintergrund. Für einen Einsatz ist zudem die Ausbildung Truppmann I Voraussetzung.

„Eine Lockerung des vorgeschriebenen Einsatzalters wäre gut. Grundsätzlich ist es aber wichtig, eine feste Grenze zu benennen“, meinte Juschus außerdem. Um den Weg für eine neue Regelung freizumachen, wären aber auch weitere Voraussetzungen nötig, hieß es. So müssten zum Beispiel auch die Sprechfunker eher ausgebildet werden und nicht erst ab einem Alter von 18 Jahren.

„Grundsätzlich sollte die Jugend in gebührender Form mehr Verantwortung bekommen“, umriss Carsten Borchert sein Ziel. Er wisse, dass sein Vorstoß, eine Diskussion in Gang zu bringen, bis zur Zustimmung einen langen Weg voraussetzt, so der Jübarer.

Deutlich wies Borchert die Kritik an der Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst zurück: „Sich als Feuerwehrmann öffentlich über solche gut gemeinten Dinge derart negativ zu äußern, ist aus meiner Sicht verwunderlich“, meinte der CDU-Mann.

Von Kai Zuber Quelle: Altmarkzeitung

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