Hier finden Sie meine Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt am 01. Juni 2016 zum Antrag der Fraktion „Die Linke“:

„Aufenthaltsregelungen zum Zwecke der Ausbildung ausschöpfen – Rechtssicherheit für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe herstellen“ – hier geht es zum Alternativantrag der Koalition.

Natürlich können Sie sich die Rede auch online ansehen auf dem Landtagsserver 20160601_4_TOP11_Borchert anschauen. Ich freue mich über Ihre Meinungen und Kommentare. 

 

„Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Ich denke, unser Innenminister hat schon vieles gesagt, was ich nicht wiederholen muss.

Die Fraktion der CDU begrüßt das Integrationsgesetz, weil es ein wichtiger Baustein für die zu uns gekommenen Menschen in der Arbeitswelt ist. Die beabsichtigte Veränderung im Aufenthaltsrecht stellt eine weitere Verbesserung der Bleibemöglichkeiten für Geduldete im Rahmen einer Ausbildung dar.

Das Integrationsgesetz sieht vor, künftig jungen Geduldeten für die gesamte Dauer der Berufsausbildung eine Duldung zu erteilen und einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre zur Berufsausübung im erlernten Beruf zu verschaffen.

Soweit im Anschluss an die erfolgreiche Berufsausbildung kein unmittelbarer Anschluss im Ausbildungsbetrieb erfolgt, wird die Duldung für sechs Monate zur Suche nach einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung verlängert. Diese Regelung dient der Fachkräfteförderung und -sicherung und ist deshalb sehr sinnvoll.

Wir bitten die Landesregierung, die Neuregelung im Bundesrat zu unterstützen. Wir regen an, die Regelung ein Jahr nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im Hinblick auf ihre Wirksamkeit unter Einbeziehung der Kammern und Sozialpartner zu evaluieren. Dabei sollen auch mögliche grundsätzliche Änderungen im Sinne der Schaffung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von auszubildenden Migrantinnen und Migranten geprüft werden.

Es muss auch darauf geachtet werden   das ist sehr wichtig  , ob die Regelungen den Ansprüchen der Unternehmen nach ausreichender Rechtssicherheit genügen und die Einbeziehung von Flüchtlingen in die betriebliche Berufsausbildung in der Praxis erleichtern und unterstützen.

Vor dem Hintergrund der Ausbildungsmarktsituation in Sachsen-Anhalt   wir hatten im Juli 2015 laut der Bundesagentur für Arbeit einen Überhang von etwa 700 freien Ausbildungsstellen im Verhältnis zu Ausbildungssuchenden   halten wir dieses Vorgehen für sinnvoll, da auch die Möglichkeiten der Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs erweitert werden.

Ich gehe nun auf die Forderung der Fraktion DIE LINKE ein, die Regelung für Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten zu öffnen. Einer solchen Öffnung der Vorschrift können wir aus fachlicher Sicht nicht zustimmen, dies schon deshalb nicht   es wurde vorhin schon eindeutig gesagt und entsprechend begründet  , weil Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten nach der bestehenden Regelung in § 60a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes von der Möglichkeit der Erteilung einer Ermessensduldung für die Aufnahme einer Berufsausbildung ausgenommen sind.

(Zustimmung von Chris Schulenburg, CDU)

Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Koalitionsfraktionen und um Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.   Danke.“

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