Der Ausschuss für Inneres und Sport empfahlt dem Landtag dem Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zweite Änderung des Brandschutzgesetzes in vorliegender Fassung zuzustimmen. Unter den aufgezeigten Rahmenbedingungen des Projektes FEUERWEHR 2020 soll mit dem Gesetz auch für die Zukunft ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrechterhalten werden.

Um den Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgabe der Gemeinden sicherzustellen, bedarf es einer leistungsfähigen Feuerwehr. Wir wollen das Ehrenamt attraktiv gestalten, indem wir vorhandene Einsatzdienst stärken stabilisieren sowie die Feuerwehren in unserem Land bestmöglich nach Bedarf ausstatten. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nimmt die Mitgliederwerbung und Nachwuchsgewinnung eine entscheidende Rolle ein. Das Image der Feuerwehren in Bezug auf die Gewinnung von Neumitgliedern ist zu steigern. In diesem Sinne werden wir die Beratungen in den Ausschüssen führen.“

 

Hier finden Sie meine Rede im Landtag von Sachsen-Anhalt am 20. Juni 2017 zum Brandschutzgesetz.

Natürlich können Sie sich die Rede auch online ansehen auf dem Landtagsserver anschauen.

Ich freue mich über Ihre Meinungen und Kommentare. 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst die aus Sicht meiner Fraktion wesentlichen Änderungen zusammengefasst noch einmal vorweggeschickt: Dazu gehört die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre nach Antrag und damit die Ermöglichung des weiteren Dienstes in der Einsatzabteilung in Abhängigkeit von der gesundheitlichen Eignung.

Die Finanzierung des Instituts für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge erfolgt weiterhin durch das Land, aber eine Übertragung an die Otto-von-Guericke-Uni in Magdeburg ist möglich.

Die Einnahmen des Landes aus der Feuerschutzsteuer sollen jährlich an die Gemeinden und Landkreise ausgezahlt werden, zunächst in Höhe von mindestens 3 Millionen €.

Wichtige Themen sind die bevorzugte Einstellung von Feuerwehrmitgliedern in den Kommunen, die Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Regelungen des Gesetzes zur Struktur der Feuerwehr, Kinderfeuerwehren als eigenständige Abteilungen der Feuerwehren und die Beschreibung des Status des Jugendfeuerwehrwarts in der freiwilligen Feuerwehr. Jugendfeuerwehrwarte sind fortan Mitglied der Leitung der freiwilligen Feuerwehren.

Weiterhin die Zulassung der Bildung von Standorten als Bestandteil einer Ortsfeuerwehr, damit für nicht mehr allein zukunftsfähige Feuerwehren bei Beibehaltung des bisherigen Feuerwehrhauses oder unter Nutzung eines anderen geeigneten Objekts der Ortsbezug aufrechterhalten werden kann, die Klarstellung, dass zu den Anspruchszeiten auf Lohnfortzahlung, was in der Praxis sicherlich sehr gut ankommen wird, auch die Regenerationszeiten nach Einsätzen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gehören, zum Beispiel bei Schlafunterbrechung bei Nachteinsätzen, worauf die Kameraden sehr großen Wert gelegt haben, und schließlich, was sehr wichtig ist, die Aufnahme von Handlungen als Ordnungswidrigkeitstatbestand, wenn zum Beispiel Einsätze zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung behindert werden. Das ist in der Praxis leider sehr oft der Fall.

Die Ausschussberatungen zum vorliegenden Gesetzentwurf waren sachlich, konstruktiv und fair. Das Ergebnis wird den Anforderungen an einen zeitgemäßen Brandschutz gerecht werden. Wir wollen ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrechterhalten.

Im Rahmen der Anhörung im Innenausschuss konnten neben den kommunalen Spitzenverbänden auch einige Kreisbrandmeister ihre Bedenken vorbringen. Daraus resultierend haben die Koalitionsfraktionen am 4. Mai 2017 einen Änderungsantrag in den Innenausschuss eingebracht. In die Kinderfeuerwehr können nun auch Kinder in einem Alter von unter sechs Jahren aufgenommen werden, wenn der erforderliche Entwicklungsstand für die Belange der Feuerwehr vorhanden ist.

Ferner können die Vorschlagsberechtigten zur Wahl des Gemeindewehrleiters durch Satzung bestimmt werden. Gesetzlich normiert ist, dass der Gemeindewehrleiter und seine Stellvertreter von den Ortswehrleitern vorgeschlagen werden. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe trägt dieser Regelungsvorschlag dem Umstand Rechnung, dass neben einer Vorschlagsberechtigung der Ortswehrleiter durchaus auch andere Verfahren denkbar sind. Das wurde von meinen Vorrednern schon gesagt. In diesem Zusammenhang sind die Urwahl und das Delegiertensystem zu erwähnen.

Gleichfalls wird an der hierarchischen Bestimmung der Führungskräfte in der Feuerwehr festgehalten.

(André Poggenburg, AfD: Jawohl!)

Darüber hinaus sind bis zu zwei stellvertretende Kreisbrandmeister zu berufen, sofern keine Brandschutzabschnitte gebildet werden.

Letztlich findet im Gesetzentwurf Berücksichtigung, dass nunmehr der Kreisjugendfeuerwehrwart auf Vorschlag der Gemeindejugendfeuerwehrwarte des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vom Landkreis benannt wird. Dies entspricht den gleichlautenden Regelungen der Benennung von Kreisbrandmeistern.

Es wurde zwar darüber diskutiert, die Amtszeit des Kreisjugendfeuerwehrwarts zu begrenzen, dies wurde jedoch nicht ins Gesetz aufgenommen. Hintergrund ist, dass der Kreisjugendfeuerwehrwart nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen wird, welches sechs Jahre dauern würde, sondern in eine Funktion eingesetzt wird. Dies entspricht den Regelungen in der Laufbahnverordnung für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in Teil 3 – Nachwuchsarbeit. Einen Systemwechsel wollte man an dieser Stelle nicht vornehmen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute im Hohen Haus den Gesetzentwurf beschließen, dann stärken wir das Ehrenamt, sichern die Einsatzdienststärken und statten die Feuerwehren in unserem Land bestmöglich aus. Zusammenfassend: Es ist ein Gesetz mit der Feuerwehr und für die Feuerwehr in unserem Land. Daher bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

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